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AUS- UND WEITERBILDUNG

Neuordnung Konstruktionsberufe

Nun muss der bislang auf 3 Jahre angelegte schulische Rahmenlehrplan auf 3 ½ Jahre geändert werden. Die Verordnung der Konstruktionsberufe wird sehr wahrscheinlich zum 01.08.2011 in Kraft treten. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet seine Entscheidung für die 3 ½-jährige Ausbildungsdauer damit, dass bei den Konstruktionsberufen nur wenige Ausbildungsinhalte im Vergleich zum Technischen Zeichner weggefallen sind, während eine Reihe von Inhalten hinzugefügt wurde. Beim zahlenmäßig größten Bereich, dem Maschinen- und Anlagenbau, seien netto 36 Wochen hinzugekommen. Daher sei die Regelausbildungsdauer von 3 ½ Jahren gerechtfertigt. Aus IHK-Sicht berücksichtigt diese Betrachtung nicht, dass die Formulierungen der Ausbildungsordnung wesentlich offener geworden sind, so dass den Betrieben nicht mehr vorgeschrieben wird, in welcher Tiefe sie die Ausbildungsinhalte zu vermitteln haben. Mit der erheblich größeren Flexibilität müsste eigentlich eine Verkürzung der Ausbildungsdauer einhergehen.

DOKUMENT-NR. 85832

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