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Deutschlandstipendium geht an den Start
In die Bildung investieren, junge Talente fördern, den Fachkräftenachwuchs sichern – dies alles sind Ziele, bei denen sich mitmachen lohnt. Ab dem Sommersemester 2011 wird das ganz einfach. Jeder kann dann seinen persönlichen Beitrag dazu leisten. Ob Wirtschaftsunternehmen, Stiftung oder Alumni: Mit 150 Euro monatlich können private Förderer sich für die Ausbildung von Topkräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und allen anderen Bereichen engagieren, für die ein Hochschulstudium qualifiziert. Möglich ist dies über das neue Deutschlandstipendium. Es fördert mit 300 Euro monatlich Studierende wie Studienanfänger an deutschen Hochschulen. „Aus halbe-halbe machen wir ganze Chancen“, heißt dabei die Devise. Soll heißen: Für jede 150 Euro, die von einem privaten Stifter kommen, gibt der Bund 150 Euro dazu. Mittelfristig sollen so bis zu acht Prozent aller Studierenden (circa 160.000) an deutschen Hochschulen vom Deutschlandstipendium profitieren. Das Deutschlandstipendium ist damit Teil der Bildungsstrategie von Bundesministerin Annette Schavan. Unternehmen bietet es neben der gezielten Fachkräfteförderung die Chance, ihre Kontakte zu den Hochschulen zu intensivieren. Und so funktioniert es:
Ansprechpartner: Ansprechpartner für interessierte Förderer sind die Hochschulen. Wer teilnehmen möchte, wendet sich also direkt an die Hochschule seiner Wahl und klärt mit dieser das weitere Prozedere, ob und wie die Hochschule am Stipendienprogramm teilnimmt und welche Schritte einzuhalten sind. Noch nicht alle Hochschulen in der Region Stuttgart haben hierzu Informationen und Ansprechpartner im Internet. Eine erste Übersicht, die zeitnah vervollständigt wird, finden Sie am Ende des Textes.
Auswahlverfahren: Die Verantwortung für die Auswahl der Stipendiaten liegt bei den Hochschulen. Eine Verknüpfung der Mittelzuwendung mit einer unmittelbaren Gegenleistung des Stipendiaten an den Förderer ist nicht möglich. Förderer haben aber grundsätzlich ein Mitspracherecht bei der allgemeinen Mittelverwendung. Sie können ihre Mittel zum Beispiel gezielt für eine Fachrichtung oder für Studiengänge ihrer Wahl einsetzen. Auch können sich die Förderer gegebenenfalls beratend am Auswahlverfahren beteiligen. Die Bestimmungen dazu werden im Einzelnen von den Hochschulen festgelegt und bekannt gemacht. Was auf der einen Seite nachteilig erscheinen mag, wird zugleich vom Finanzamt belohnt: Die fehlende Verknüpfung von Mittelvergabe und Gegenleistung sorgt dafür, dass die zur Verfügung gestellten Gelder als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden) steuerlich abzugsfähig sind.
Förderdauer: Vorgesehener Mindestförderzeitraum für den Stipendiaten sind zwei Semester. Im Anschluss prüft die Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Stehen die anteiligen privaten Fördermittel in der erforderlichen Höhe weiter zur Verfügung, wird die Förderung für einen weiteren Studienabschnitt gewährt, gegebenenfalls bis zum Ende der Regelstudienzeit. Längerfristige Förderzusagen geben Planungssicherheit und sind damit willkommen. Aber auch kleinere Spenden unterschiedlicher Mittelgeber können helfen, indem sie von den Hochschulen zu einem Deutschlandstipendium zusammen gefasst werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite zum Deutschlandstipendium im Internetangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Den Weg dorthin finden Sie über die seitliche Linkliste.
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