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INNOVATION UND UMWELT

EU plant Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe zum Oberflächengewässerschutz

Brüssel, 13.02.2012

EU-Umweltkommissar Potočnik plant Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe zum Oberflächengewässerschutz.

Die EU-Kommission hat am 31.01.2012 vorgeschlagen (siehe Download rechts), die Liste der 33 Schadstoffe, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden, zu erweitern. Hinzu kommen sollen 15 Stoffe: Verschiedene Industriechemikalien und Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Emissionen dieser Stoffe in Gewässern sollen schrittweise zurückgefahren bzw. ganz eingestellt werden.

Die geplante Aktualisierung der Liste prioritärer Stoffe erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der „Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität“.
Von der Kommission wurden in Bezug auf rund 2000 Stoffe, die von diesen ausgehenden Gefahren untersucht. Daraus wurden insgesamt 15 zusätzliche prioritäre Stoffe zur Aufnahme in die Liste vorgeschlagen:
• Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe: Aclonifen, Bifenox, Cypermethrin, Dicofol, Heptachlor, Quinoxyfen
• Wirkstoffe in Biozid-Produkten: Cybutryn, Dichlorvos, Terbutryn
• Industriechemikalien: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Hexabromcyclododecan (HBCDD)
• Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses: Dioxin und dioxinähnliche PCB
• pharmazeutische Wirkstoffe: 17α-Ethinylestradiol (EE2), 17β-Estradiol (E2), Diclofenac

Anzumerken ist, dass damit zum ersten Mal pharmazeutische Wirkstoffe in Bezug auf ihre potenziell schädliche Auswirkung auf Gewässer benannt werden. Daraus resultierend spricht sich die Kommission für eine Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung aus. Des Weiteren soll ein Mechanismus dafür sorgen, dass bessere Informationen über Konzentrationen anderer Schadstoffe vorliegen. Schadstoffkonzentrationen sollen zukünftig gegebenenfalls EU-weit kontrolliert werden. Ziel ist die Änderung bzw. Erweiterung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.

Ausgehend von den eben genannten 15 zusätzlichen Stoffen, werden die Folgenden als „prioritär gefährlich“ vorgeschlagen:
• Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe: Dicofol, Quinoxyfen und Heptachlor
• Industriechemikalien: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Hexabromcyclododecan (HBCDD)
• Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses:  Dioxin und dioxinähnliches PCB

Zudem wird die Liste um die bereits existierenden Stoffe Diethylhexylphthalat und Trifluralin ergänzt. Für bromierte Diphenylether, Fluoranthen, Nickel, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sollen zukünftig strengere Normen gelten.

Quelle: DIHK 

DOKUMENT-NR. 104218

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