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INTERNATIONAL

Stellungnahme der Spitzenverbände zur Neuregelung der Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen

Zum 1. Januar 2012 sind die Änderungen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) in Kraft getreten, mit denen u. a. die Nachweismöglichkeit innergemeinschaftlicher Lieferungen auf die sogenannte Gelangensbestätigung beschränkt wird. Diese Einschränkung führt für viele Unternehmen zu Schwierigkeiten. Das betrifft insbesondere Versendungsfälle sowie Reihengeschäfte.

In einem Gespräch mit Verbands- sowie Unternehmensvertretern Anfang des Jahres hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Schwierigkeiten der Unternehmen gegenüber aufgeschlossen gezeigt und angekündigt, im Rahmen des derzeit als Entwurf vorliegenden Anwendungsschreibens Lösungen finden zu wollen.

Derzeit besteht für die Unternehmen aufgrund einer Nichtbeanstandungsregelung die Möglichkeit, für Lieferungen bis Ende März 2012 die Nachweise noch anhand der bisherigen Vorschriften zu erbringen.

Wesentliche Forderung der Wirtschaft ist, neben der Gelangensbestätigung, den Transport der Ware ins EU-Ausland auch anhand anderer Belege nachweisen zu können. Dazu sollte in die UStDV für innergemeinschaftliche Lieferungen ein Verweis auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV aufgenommen werden.

Bis zur Änderung der UStDV sollte im Rahmen des nunmehr zwischen Bund und Ländern abzustimmenden Anwendungsschreibens klargestellt werden, dass die Finanzverwaltung den Nachweis durch Alternativbelege zulässt. Zudem fordern die Verbände dass, aufgrund der Vielzahl bislang ungeklärter Fragen, die Nichtbeanstandungsregelung kurzfristig zumindest bis zum 30. Juni 2012 verlängert werden sollte.

Eine Stellungnahme der deutschen Spitzenverbände sowie des Deutschen Speditions- und Logistikverbands e.V. an das BMF steht über die seitlich nebenstehende Spalte zum Herunterladen zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 103928

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