Das VE-Register wurde für die Vollständigkeitserklärung 2009 am 25. Januar 2010 freigeschaltet. Die gesetzliche Frist endet am 01.05.10. Ab dem 02.05.2010 wird im VE-Register (www.ihk-ve-register.de) die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen HK eine VE hinterlegt haben.
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