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STEUER- UND FINANZPOLITIK
Höhe der pauschalen Kilometersätze vor Bundesverfassungsgericht
Ab 2002 wurde der pauschale Kilometersatz für Auswärtstätigkeiten auf 0,30 Euro pro Kilometer festgesetzt. Seitdem ist er unverändert geblieben. Das Bundesverfassungsgericht muss nun die Höhe der Pauschale prüfen. Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 ist seit dem 20. Juni 2011 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Pauschale anhängig. Konkret soll die Frage geklärt werden, ob eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt, wenn Arbeitnehmern für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw - aufgrund des Bundesreisekostenrechts - neu eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro zusteht, während Angestellte im öffentlichen Dienst - aufgrund der Landesreisekostengesetze - eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 Euro erhalten.
Gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung ruhen Einsprüche, die gegen einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid erhoben werden und sich auf das anhängige Verfahren beziehen. Ein Ruhen des Verfahrens kommt allerdings nicht in Betracht, wenn der Einspruch sich (nur) gegen die Höhe der Entfernungspauschale richtet.
Stand August 2011
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