. .
Illustration

STEUER- UND FINANZPOLITIK

Die Elektronische Bilanz

Nach langer Diskussion, einer Verschiebung um ein Jahr und einer Pilotphase bleibt es nun grundsätzlich bei der Verpflichtung, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, den Jahresabschluss elektronisch zu übermitteln; allerdings beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn für dieses erste Wirtschaftsjahr, in dem die Pflicht zur Abgabe in elektronischer Form zum ersten mal greift, noch eine Bilanz in Papierform eingereicht wird, die auch nicht dem vorgeschriebenen Datensatz entsprechen muss. Das heißt im Ergebnis, dass die erste elektronische Bilanz erst im Jahr 2014 für Wirtschaftjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, abgegeben werden muss.  

Für folgende besondere Fallkonstellationen gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2014, wonach erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, eine E-Bilanz zu übermitteln ist:

  • ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen,
  • inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,
  • bilanzierungspflichtige steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften,
  • bilanzierungspflichtige Betriebe gewerblicher Art juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe wurde bereits 2008 durch das Steuerbürokratieabbaugesetz im neuen § 5b des Einkommensteuergesetzes eingeführt. Die bisher übliche Abgabe in Papierform entfällt dadurch. In Härtefällen kann auf Antrag weiterhin eine Bilanz in Papierform eingereicht werden.

Vereinfachungen nach heftiger Kritik am Projekt
Wegen heftiger Kritik der Wirtschaft an dem Projekt wurde es bereits um ein Jahr verschoben - ursprünglich sollte es bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, greifen. Nunmehr greift zusätzlich die oben beschriebene Nichtbeanstandungsregel.

Außerdem wurde kritisiert, dass die anzuwendende Taxonomie, die die Form der zu übertragenden Daten vorgibt, wesentlich tiefer greift, als die Bilanzierungsvorgaben nach dem HGB. Es war zu befürchten, dass die Unternehmen wesentlich mehr Informationen aufbereiten und zur Verfügung stellen mussten. Eine Anpassung der Buchhaltung an die Taxonomie ist nach dem abschließenden Erlass nicht mehr erforderlich. Führt ein Unternehmen in seiner ordnungsmäßigen individuellen Buchführung eine von einem Mussfeld geforderte Position nicht, ist ein NIL-Wert einzutragen (Rn. 16 des Erlasses).

Der Erlass begegnet auch der Sorge, dass die laufende Buchhaltung umgestellt werden muss und nicht mehr, wie bisher, aus dem fertigen handelsrechtlichen Jahresabschluss durch eine Überleitungsrechnung die Steuerbilanz erstellt werden kann. Es besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Inhalt des handelsrechtlichen Einzelabschlusses inklusive Überleitungsrechnung oder stattdessen eine Steuerbilanz zu übermitteln (Anlage zu Rn. 11 des Erlasses).

XBRL-Datensätze und Module
Als Form der Datenübermittlung ist ein XBRL (eXtensible Business Reporting Language) - Datensatz einzureichen, wie dies bereits für die Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger möglich ist. Grundlage bildet die bereits bestehende HGB-Taxonomie, die um steuerlich erforderliche Positionen und Elemente ergänzt wird.

In der Anlage des Erlasses ist das Datenschema näher erläutert. Es gliedert sich in ein Stammdatenmodul (GCD- Global Common Data -Modul) und ein Jahresabschlussmodul (GAAP- Generally Accepted Accounting Principles -Modul). Die Datensätze sind im Internet unter http://www.esteuer.de/#ebilanz abrufbar.
Das GCD-Modul enthält Informationen über das Dokument, den Bericht und das berichtende Unternehmen; das GAAP-Modul bildet die Rechnungslegungsvorschriften ab. Die Taxonomieanlagen sind nach der Rechtsform des bilanzierenden Unternehmens sortiert und orientieren sich am Aufbau des Jahresabschlusses, gehen allerdings was die Gliederungstiefe angeht über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Es gibt „Mussfelder”, die auszufüllen sind. Dies wird bei der Abgabe elektronisch überprüft. Allerdings kann auch ein „NIL-Wert” eingetragen werden. Dann bleibt dieses Feld ohne Angabe. Dies bietet sich etwa an, wenn wegen der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto geführt wird oder wenn die ordnungsgemäße Buchführung des Unternehmens keine Angaben zu dem Feld vorsieht. Außerdem sind Summenmussfelder und rechnerisch notwendige Positionen vorgesehen, über die die übermittelten Daten auf Rechenfehler überprüft werden.

Für bestimmte Branchen sind Spezialtaxonomien vorgesehen, die zeitlich verzögert im Entwurf veröffentlicht wurden und mittlerweile ebenso unter www.esteuer.de abrufbar sind. Folgende Branchen sind betroffen:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Wohnungswirtschaft
  • Land- und Forstwirte
  • Krankenhäuser
  • Pflegedienstleister
  • Verkehrsunternehmen
  • Kommunale Eigenbetriebe

Weiterführende Informationen
Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie den erwähnten Erlass. Die entsprechende Seite ist nebenstehend verlinkt. Außerdem lässt sich über die Seite www.esteuer.de ein Fragen-Antwort-Katalog abrufen, den Sie ebenfalls nebenstehend unter "Downloads" finden.

Stand Oktober 2011

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.

DOKUMENT-NR. 92392

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 7531 2860-155
  • Fax: +49 7531 2860-41155

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK SERVICE

  • FIT

Gemeinsame Firmendatenbank FIT der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern – Recherche kostenlos externer Link

  • SIS - STANDORTINFORMATIONSSYSTEM

Gemeinsame Standortdatenbank der baden-württembergischen IHKs, Standortangebote der Gemeinden – Recherche kostenlos externer Link

  • DACH

dachlogo

Grenzüberschreitende Firmendatenbank für das deutsch-schweizerische Hochrheingebiet mit Volltextsuche für Produkte und Dienstleistungen – Recherche kostenlos
externer Link