. .
Illustration

STEUER- UND FINANZPOLITIK

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist eine vereinfachte Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Mit Hilfe einer Übersicht, in der Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander aufgezeichnet werden, wird ein Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation hergestellt. Aus der Addition des Zahlenmaterials zum Jahresende resultiert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die Einnahmenüberschussrechnung muss grundsätzlich auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck – Anlage EÜR - erstellt werden, das bestimmt § 60 Abs. 4 Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe, deren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird, ist für jeden Betrieb ein eigener Vordruck auszufüllen. Der Vordruck ist jedoch nur dann Pflicht, wenn die Betriebseinnahmen für das Unternehmen mehr als 17.500 Euro im Jahr betragen. Liegen die Betriebseinnahmen darunter, ist eine formlose Gewinnermittlung mit Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ausreichend. Die Steuererklärung kann dann ohne Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die formlose Gewinnermittlung muss auf dem Postweg eingereicht werden. Die Anlage EÜR kann aber freiwillig verwendet werden.

Die aktuelle Version der amtlichen Software zur Erstellung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) wird von den Finanzverwaltungen zur Verfügung gestellt. Mit der Version 11.4 kann neben der Einkommensteuererklärung nun auch die Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Seit diesem Jahr ist die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung verpflichtend. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Die Software steht unter http://www.elsterformular.de als kostenloser Download bereit.

DOKUMENT-NR. 8677

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 7531 2860-155
  • Fax: +49 7531 2860-41155

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK SERVICE

  • FIT

Gemeinsame Firmendatenbank FIT der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern – Recherche kostenlos externer Link

  • SIS - STANDORTINFORMATIONSSYSTEM

Gemeinsame Standortdatenbank der baden-württembergischen IHKs, Standortangebote der Gemeinden – Recherche kostenlos externer Link

  • DACH

dachlogo

Grenzüberschreitende Firmendatenbank für das deutsch-schweizerische Hochrheingebiet mit Volltextsuche für Produkte und Dienstleistungen – Recherche kostenlos
externer Link