Mit der Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung wurden die Deckungssummen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angepasst. Darüber hinaus konnten die IHKs für Existenzgründer Erleichterungen durchsetzen, wogegen auf Personenhandelsgesellschaften mehr Aufwand zukommt.
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Der Gesetzgeber verlangt ab dem 22. Mai 2007 eine Sicherheit zur Abdeckung von Vermögensschäden, die aus Haftpflichtgefahren im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungs- und Beratungstätigkeiten resultieren.
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Für erlaubnispflichtige oder erlaubnisbefreite Versicherungsvermittler gelten ab dem 22. Mai 2007 neue Anforderungen für die Angaben im Internet-Impressum.
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