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Pflichtangaben auch in geschäftlichen E-Mails

Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geschäftsbriefe nicht formgebunden sind, also auch E-Mails, Telefaxe etc. Geschäftsbriefe sind. Gesetzliche Pflichtangaben müssen daher auch in solchen Geschäftsbriefen enthalten sein. Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind allerdings nicht abmahnfähig. mehr

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Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Ist in einem Verstoß gegen die Geschäftsbriefpflichtangaben auch ein Wettbewerbsverstoß zu sehen? Das OLG Brandenburg hat zu dieser umstrittenen Frage entschieden. mehr

DOKUMENT-NR. 5637

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