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RECHT UND FAIR PLAY
Die so genannten Offerten des Adressbuchverlags GWE sind rechtswidrig. So lautet nun auch das Urteil der Kammer für Handelssachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in zweiter Instanz, womit das erstinstanzliche Urteil vom 15.04.2011 bestätigt wurde. Das mündliche Urteil erging am 14.02.2012. Seit kurzem liegt das schriftliche Urteilt vor.
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