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20.12.2011

Was sich 2012 ändert: Recht und Steuern

1. Elektronische Bilanz erneut verschoben

Bilanzierende Unternehmen müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn für dieses erste Wirtschaftsjahr noch eine Bilanz in Papierform eingereicht wird, die auch nicht dem vorgeschriebenen Datensatz entsprechen muss. Die erste elektronische Bilanz muss verpflichtend also erst für Wirtschaftjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, abgegeben werden.

2. Elektronisches Verfahren statt Lohnsteuerkarte erst 2013

Aufgrund technischer Schwierigkeiten in der Verwaltung verschiebt sich die Einführung des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf den 1. Januar 2013. Die Karten des Jahres 2010 sind auch 2012 gültig. Wer 2012 eine neue Karte benötigt, erhält eine Ersatzbescheinigung.

3. Elektronische Rechnungstellung

Rückwirkend zum 1. Juli 2011 können Rechnungen ohne größere Hürden elektronisch versandt werden. Stimmt der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zu, sind spezielle technische Übermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich.

4. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 1. April 2012 erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen. Zur Erfüllung der mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz verbundenen Aufgaben gründen 77 von 80 IHKs, darunter auch die IHK Region Stuttgart, einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss (IHK-FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK-FOSA überprüft die Abschlüsse, bescheinigt die Gleichwertigkeit oder stellt die im Vergleich zum deutschen Abschluss noch fehlenden Qualifikationen fest. Unternehmen erhalten damit eine verlässliche Auskunft über die Kompetenzen und Fähigkeiten, die mit einem ausländischen Berufsabschluss eines Mitarbeiters oder Bewerbers verbunden sind.

Stand Januar 2012

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DOKUMENT-NR. 102697

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