RECHT UND FAIR PLAY
Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geschäftsbriefe nicht formgebunden sind, also auch E-Mails, Telefaxe etc. Geschäftsbriefe sind. Gesetzliche Pflichtangaben müssen daher auch in solchen Geschäftsbriefen enthalten sein. Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind allerdings nicht abmahnfähig.
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