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1. HALBJAHR 2012

Exportland Deutschland

Deutschland und seine Bürokratie: Nachdem schon die EU den Warenaustausch im Zollbereich durch die Festlegung der Ursprungseigenschaften verkomplizieren will, baut nun auch noch die deutsche Finanzverwaltung neue Hürden für exportierende Unternehmen auf.

„Gelangensbestätigung“ heißt das neue Unwort. Werden Waren innerhalb der EU verkauft, soll der Empfänger künftig auf Basis eines Formulars der deutschen Finanzverwaltung, eben der „Gelangensbestätigung“, den Empfang der Ware bestätigen. Was bisher mit Frachtpapieren und anderen anerkannten Nachweisen bereits erledigt war, soll nun noch ein eigenes Nachweispapier erfordern – mit weitreichenden Folgen für die Unternehmen: Verweigert zum Beispiel ein Empfänger in Bulgarien die Unterschrift unter das deutsche Formular, so wird auch die deutsche Umsatzsteuer dafür fällig, obwohl die Ware tatsächlich geliefert wurde. Damit werden Exporte innerhalb der EU risikobehafteter und bürokratischer als der Export in Drittländer. Dort gibt es nämlich einen Zoll, der den Grenzübertritt bestätigen kann, wie es an der Grenze zum Nicht-EU-Land Schweiz tägliche Praxis ist.

In der Region der IHK Hochrhein-Bodensee ist der Exportanteil überdurchschnittlich hoch. Er liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 44,4 Prozent. Im Landkreis Konstanz beträgt er 51,0 Prozent, im Landkreis Lörrach 51,5 Prozent. Trotz starker Nachfrage aus dem asiatischen Raum leistet der Export innerhalb der EU mit über 50% immer noch den größten Beitrag. „Es wirkt schon etwas seltsam, wenn im Zeitalter von EDV und Globalisierung ein Unternehmen von den Kunden in der EU handschriftlich unterschriebene, deutsche Formulare einsammeln soll“, meint IHK Geschäftsführer International, Dr. Uwe Böhm. Wie ein kleiner Versandhändler bei Lieferungen per Express mit Warenwerten von einigen Euro die vielen Empfänger davon überzeugen solle, nun noch per Post eine Bescheinigung nach Deutschland zurückzusenden, bleibt für ihn eine offene Frage. Üblicherweise bezahle der Kunde die Rechnung und die Sache sei dann für ihn erledigt. Spätestens hier sollte klar sein, dass der Kunde im Ausland die Ware erhalten hat.

Nachdem die neue Regelung zuerst kurzfristig zum Jahresende 2011 umgesetzt werden sollte, ist nun eine Übergangsfrist bis 31. März 2012 vereinbart worden. Viel zu kurz, so Dr. Böhm, denn auch die ausländischen Kunden müssten darüber erst mal informiert werden. In einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern Anfang des Jahres hat sich das Bundesministerium der Finanzen den Schwierigkeiten der Unternehmen gegenüber zumindest aufgeschlossen gezeigt. Es hat angekündigt, im Rahmen des derzeit als Entwurf vorliegenden Anwendungsschreibens Lösungen finden zu wollen.

Aus Sicht der exportstarken Unternehmen der Region ist nur zu hoffen, dass die eingespielte Praxis beibehalten wird. „Der freie Warenverkehr innerhalb der EU ist eine der größten Errungenschaften seit der Gründung. Er sollte nicht durch unlösbare Bürokratie behindert werden, die zudem die Flexibilität der deutschen Unternehmen im Export unnötig einschränkt.“, mahnt Dr. Böhm.

DOKUMENT-NR. 103567

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16.05.2012

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Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.