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1. HALBJAHR 2012
Fortschritt im Fluglärmstreit mit der Schweiz
Die IHK Hochrhein-Bodensee hat sich erfreut über die in Davos unterzeichnete Absichtserklärung zur Beilegung des Streits über das Anflugregime auf den Flughafen Zürich geäußert. Dies gelte vorab für die beabsichtigte Form eines Staatsvertrages. „Ein Staatsvertrag ist die angemessene Form, ein so komplexes und verfahrenes Dossier zum Abschluss zu bringen, zumal sie die Beteiligung beider Parlamente einschließt“, sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee.
In der Sache zielt die Absichtserklärung in dieselbe Richtung, in der sich auch die Vertretung der regionalen Wirtschaft bereits mehrfach geäußert hat, zuletzt in einem gleichlautenden Schreiben an Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, das von siebzehn Wirtschaftsorganisationen zwischen Bodensee und Basel mitunterzeichnet worden war. Mit der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Partizipation sowohl in der Bewirtschaftung des maßgeblichen Luftraumes als auch in der Entwicklung des Flughafens bei Bau, Betriebsreglement und Konzession bis hin zu Fragen des Schallschutzes und der Entschädigung werde ein zentrales Manko der Vergangenheit bei den Hörnern gepackt. In der zentralen Streitfrage der Fluglärmbelastung greife die Absichtserklärung das Anliegen der Wirtschaft beiderseits des Rheines auf, die objektive Lärmbelastung zu reduzieren, ohne den Flughafen an einer angemessenen Entwicklung zu hindern und dafür den technischen Forschritt zu nutzen.
Mit der vorgesehenen gemeinsamen Luftverkehrskommission zur Überwachung und Auslegung des Staatsvertrages könne das Vertrauen (wieder) hergestellt werden, das in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gelitten habe. Staatsverträge ohne einen solchen Mechanismus liefen Gefahr, national divergierend ausgelegt und dadurch erneut zum Zankapfel zu werden.
„Die Absichtserklärung bleibt naturgemäß noch im Vagen. Es kommt nun darauf an, sie mit konkreten Zahlen und Werten auszufüllen, die den wechselseitigen Interessen Rechnung tragen und keine unnötigen Interpretationsspielräume belassen. Ob dies gelingt, ist noch offen. Wer indes die gute Absicht im Vorhinein verurteilt, leistet der Sache keinen Dienst“, ist Marx überzeugt. „Wie bei einem guten gerichtlichen Vergleich kommt es auch hier darauf an, einen vernünftigen Modus vivendi für beide Seiten zu finden. Dies impliziert, dass keine Partei mit ihren Wünschen zur Gänze durchdringt“. Dass bei einem Durchbruch in der Sache das bizarre Taxiregime nicht unerledigt bleiben könne, hält Marx für eine Selbstverständlichkeit.

