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IHK24

ATLAS-Veranstaltung

Am 1. Juli 2009 wird es ernst: Zu diesem Zeitpunkt wird das bisher noch vertraute Einheitspapier ausgemustert und in das EU-weite elektronische Ausfuhrverfahren überführt. Export orientierte Unternehmen müssen spätestens dann auf das elektronische Ausfuhrsystem umgestellt haben. In Deutschland wird diese Umstellung durch das Atl@s-System umgesetzt. Betroffen von dieser Neuerung sind alle Unternehmen, die ab dem Stichtag 1. Juli 2009 Waren im Wert ab 1.000 – in die Schweiz oder andere Drittländer ausführen wollen. Für diese besteht akuter Handlungsbedarf.

Über 200 Teilnehmer trafen sich im Milchwerk Radolfzell, um sich intensiv mit den neuen Ausfuhrformalitäten vertraut zu machen. Das rege Interesse der Unternehmen an der gemeinsamen Veranstaltung der Handwerkskammer Konstanz und der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, die durch das Beratungsnetzwerk Enterprise Europe Network Baden-Württemberg gefördert wurde, machte deutlich, wie groß der Informationsbedarf der betroffenen Unternehmen durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren und dem damit verbundenen Zeitdruck ist. Uwe Böhm von der IHK Hochrhein-Bodensee und Sonja Zeiger-Heizmann von der Handwerkskammer Konstanz veranschaulichten in ihren Beiträgen nachdrücklich die Bedeutsamkeit der rechtzeitigen Umstellung.

Welche Möglichkeiten der Umsetzung das Atl@s-System bietet, erläuterte Wolfgang Rustler vom Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung. Neben dem kostenlosen IAA-System, das die Ausfuhranmeldung in Papierform durch eine Online-Meldung ersetzt, gibt es eine Vielzahl weiterer Module. Von der betriebseigenen Software über Dienstleisterangebote bis zum Vertretermodell stehen Unternehmen verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Auch Vertreter der hiesigen Zollverwaltung standen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie betonten, dass eigens für Zugelassene Ausführer derzeit am erweiterten kostenlosen IAA-Verfahren (Release 2.0) gearbeitet wird. Dieses ersetzt das bisherige einfache Online-Meldeverfahren (IAA), setzt aber die Einrichtung einer digitalen Signatur voraus. Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst im April 2009 an den Start gehen. Zugelassenen Ausführern wird darüber hinaus empfohlen, noch vor Jahresende eine neue Ausfuhrgenehmigung zu beantragen, da die bisherige Zulassung ab 1. Juli 2009 nicht mehr gelten wird.

Ihre individuellen Angebote stellten insgesamt zehn Anbieter in Kurzpräsentationen vor. Interessierte Unternehmen konnten sich über Funktionalität und Kosten der einzelnen Produkte informieren. Wer sich noch nicht für eine Lösung entschieden hat, kann sich vom RKW Baden-Württemberg kostengünstig beraten zu lassen.

Angesichts der zahlreichen Lösungsmöglichkeiten ist die Qual der Wahl groß. Letztlich bleibt die Entscheidung für ein System, das den individuellen Unternehmensabläufen gerecht wird, eine unternehmerische Entscheidung, die jedoch angesichts der ablaufenden Frist nunmehr umgehend angegangen werden muss.

Für ergänzende Informationen stehen die IHK Hochrhein- Bodensee und die Handwerkskammer Konstanz zur Verfügung:

IHK, Tel: 07531/ 2860-0; Handwerkskammer Konstanz, Tel: 07531/205-379.

DOKUMENT-NR. 11823

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