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LÄNDERSCHWERPUNKT SCHWEIZ

Schweiz: Internetplattform www.entsendung.ch

Auf einem neuen Onlinedienst stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Informationen rund um die Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz zur Verfügung.

www.entsendung.ch

Im Rahmen der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit für die Bürger aus EU/EFTA-Staaten hat die Schweiz flankierende Maßnahmen zur Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeführt. Firmen aus dem Ausland sind danach gehalten, die in der Schweiz geltenden orts-, berufs- und branchenspezifischen Bedingungen einzuhalten, falls sie Arbeiten in der Schweiz ausführen wollen.

Die Internetplattform www.entsendung.ch informiert über folgende Aspekte:

  • Lohnrechner, mit dem Unternehmen die für sie geltenden Mindestlöhne rasch und einfach ermitteln können.
  • FAQ-Seite, auf der die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den Entsendegesetzvorschriften erklärt werden.
  • Eine Checkliste gibt Tipps, wie sich die Unternehmen auf Kontrollen vorbereiten und gegenüber den Kontrollorganen verhalten sollen.
  • Es werden auch die drohenden Sanktionen angesprochen, sollte sich ein Unternehmen nicht an die zwingenden Vorschriften halten.
  • Die Unternehmen, die vorübergehend Aufträge in der Schweiz ausführen wollen, erfahren, ob sie dafür eine Bewilligung benötigen, oder ob eine einfache Meldung ausreicht. Grafische Darstellungen helfen den Ratsuchenden dabei schnell weiter.
  • Richtige Abwicklung des Meldeverfahrens und allgemeinverbindliche Mindestlöhne in den entsprechenden Branchen und Kantonen. Die Plattform stellt ein Tool zur Verfügung, welches das Finden des richtigen GAV erleichtert und sogleich eine Zusammenfassung liefert.
  • Kontaktdaten sowie Links helfen auf zusätzliche Informationen weiter

DOKUMENT-NR. 13071

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