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Flyer Ausfuhrkassenzettel
(PDF, 256 KB) (Dokument-Nr.: 12975)
In Abstimmung mit der IHK hat der Zoll einen Info-Flyer erstellt, der den Einzelhändlern und Schweizer Kunden das richtige Ausfüllen des notwendigen Formulars zur steuerfreien Ausfuhr von Waren erleichtert. Dabei ist ein Hinweis des Bundesfinanzministeriums noch besonders wichtig: So ist die Angabe der Nummer des Reisepasses bzw. eines sonstigen Grenzübertrittpapiers nur dann notwendig, wenn die vollständige Anschrift des ausländischen Abnehmers ausnahmsweise nicht angegeben werden kann. Wenn die vollständige Anschrift im Ausfuhrkassenzettel eingetragen werden kann, und das ist der Regelfall, ist die Angabe der Nummer des Reisepasses nicht erforderlich.
Der Info-Flyer steht links neben diesem Text zum Download.
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