. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Position der IHK Hochrhein-Bodensee zur Energiepolitik / Atomausstieg

1. Ausgangslage
2. Stellungnahme
3. Forderungen

1. Ausgangslage:

2050 soll die Stromversorgung Deutschlands nach den energiepolitischen Konzepten des Bundes zu 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. In 2011 wird voraussichtlich die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gegenüber dem Vorjahr um etwa 20 Prozent steigen. Die gewünschte Zunahme erneuerbarer Energien unterstützen gewerbliche Verbraucher mit einem Anteil von nahezu 30 Prozent ihrer Stromkosten. Um so mehr ist dafür zu sorgen, dass es beim Einsatz dieser Mittel nicht zu einer Fehlallokation kommt und Fördermittel in die richtigen Bereiche fließen.

Steigende Anteile von Wind- und Solarenergie erfordern nicht nur einen deutlichen Netz- und Speicherausbau, sondern auch die Errichtung neuer Kraftwerke, um das stark schwankende Angebot erneuerbarer Energien in die Energieversorgung zu integrieren und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die vorhandenen Hemmnisse beim Infrastrukturausbau limitieren die Möglichkeiten eines schnellen Umbaus in der Energieversorgung, erschweren den Markteintritt neuer Anbieter in Deutschland und beschränken somit den Wettbewerb.

Die Naturkatastrophe in Japan und der damit verbundene Kernkraftwerksgau rechtfertigen eine Überprüfung der Sicherheit und der Sicherheitsstandards (nicht nur) der deutschen Kernkraftwerke und eine Neukonzeption der Restlaufzeiten.

2. Stellungnahme:

Das im September 2010 vom Bund verabschiedete Energiekonzept erfordert rasche gesetzliche Änderungen sowie eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, um die angestrebten Ziele ohne Beeinträchtigungen von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit zu erreichen. Da die Umsetzung des Konzepts auch einen funktionierenden EU-Energiebinnenmarkt mit leistungsfähigen Infrastrukturen voraussetzt, sollte sich die Bundesregierung zudem für eine adäquate Umsetzung der EU-Energiestrategie 2020 einsetzen. Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz sind aus Sicht der Wirtschaft dabei zielführender als von der Politik vorgegebene feste Einsparziele.

3. Forderungen:

  • Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist voranzutreiben. Bei der Entscheidung über Restlaufzeiten von Kernkraftwerken ist deren Sicherheit keine verhandelbare Größe. Dessen ungeachtet müssen aber mit dem Abschalten von Kernkraftwerken auch alle komplementären Maßnahmen ergriffen werden, die für eine ausreichende, störungsfreie und ökologisch vertretbare Energieversorgung zu marktfähigen Preisen erforderlich sind.
  • Die Politik muss deshalb zusammen mit der Wirtschaft für die Akzeptanz von neuen Kraftwerken sowie Stromleitungen und Speichertechniken vor Ort werben.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten so gestaltet werden, dass die mit dem Energiekonzept gesetzten Ziele realisiert werden können. Dies schließt eine Verkürzung von Genehmigungsverfahren und Rechtschutzoptionen unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards ein.
  • Bei der Anreizregulierung sollten Investitionen in Versorgungssicherheit und innovative Netztechnologien stärker berücksichtigt werden.
  • Ausbauziele für erneuerbare Energien sollten für alle Marktteilnehmer transparenter gemacht und Fehlsteuerungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vermieden werden.
  • Die Prinzipien der Energieerzeugung in den EU-Mitgliedsstaaten sind zu harmonisieren. Harmonisiert werden müssen dabei insbesondere die Fördermechanismen im EU-Binnenmarkt für erneuerbare Energien.
  • Darüber hinaus sollten weitere Anreize für Effizienzsteigerung geschaffen werden, anstatt feste Energieeffizienzeinsparungen und die Einführung von Energiemanagementsystemen vorzuschreiben.

Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee bekundet angesichts der furchtbaren Naturkatastrophe und der Vielzahl der Todesopfer ihr Mitgefühl und ihre Solidarität mit den Menschen in Japan. Viele Mitgliedsunternehmen der IHK unterhalten engste Beziehungen zu dortigen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und sind mit eigenen Vertriebs- und Produktionsstätten in Japan engagiert. Das Unglück und insbesondere der Gau in dortigen Kernkraftwerken bringen dem Land und seiner Bevölkerung großes Leid und stellen Beschäftigte, Unternehmen und Staat vor große Belastungen und Herausforderungen. Die Vollversammlung bittet alle IHK-Mitgliedsunternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Japan unterhalten, ihren Teil zum Wiederaufbau und zur Unterstützung der Menschen beizutragen.

Die durch die Katastrophe ausgelösten schweren Störungen im Betrieb japanischer Kernkraftwerke rechtfertigen eine intensive Prüfung der Sicherheitsstandards (nicht nur) in deutschen Atommeilern sowie eine Debatte und Neukonzeption der Restlaufzeiten bestehender AKWs. Die IHK hat dabei die feste  Erwartung, dass diese Diskussion auf Basis von Fakten und wissenschaftlich belastbaren Erkenntnissen geführt wird. Dazu gehört auch, dass der gewünschte Umstieg auf erneuerbare Energien den Bau der dafür erforderlichen Leitungsinfrastruktur und Speichertechniken (Pumpspeicherkraftwerk) einschließt.

Ungeachtet der als solcher nicht verhandelbaren Frage der Sicherheit ist die Wirtschaft in Baden-Württemberg und insbesondere das produzierende Gewerbe auf eine ausreichende, nachhaltige und störungsfreie Versorgung mit Strom und anderen Energieformen zu vertretbaren Preisen angewiesen. Dies muss eine wie auch immer gewollte Veränderung gewähren, vor allem im Hinblick auf Wachstumspotentiale und Arbeitsplätze.

Zum Wechsel auf erneuerbare Energien zählt aus Sicht der Vollversammlung auch, dass der Neubau von nicht nuklearen Kraftwerken, Pumpspeicherkraftwerken und den zum Transport benötigten Stromtrassen in der Gesellschaft akzeptiert werden. Genehmigungs- und Rechtsschutzverfahren müssen beschleunigt durchgeführt werden, wenn die ambitionierten Umstiegsziele erreicht werden sollen. Die damit verbundenen Belastungen sind der nicht verhandelbare Preis jeder Umstellung in der Energieversorgung.

Zugleich drängt die Vollversammlung darauf, dass es beim Ausstieg aus der Kernenergie und dem Wechsel hin zu erneuerbaren Energie zu einem gemeinsamen Vorgehen in Europa kommt. Dies trifft insbesondere für jene Staaten zu, in denen – wie in Frankreich – in weit größerem Maße als in Deutschland Kernenergie zum Einsatz kommt. Die IHK Hochrhein-Bodensee wird sich dafür bei EU-Energiekommissar Günter Oettinger einsetzen. Von ihrem Nachbarn Schweiz erwartet die Wirtschaft, dass sie sich ungeachtet ihrer völkerrechtlichen Stellung dem europäischen Bemühen um einheitliche Sicherheitsstandards nicht verschließt.

Konstanz/Schopfheim, 17. Mai 2011

DOKUMENT-NR. 89673

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 7531 2860-140
  • Fax: +49 7531 2860-141

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK SERVICE

  • FIT

Gemeinsame Firmendatenbank FIT der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern – Recherche kostenlos externer Link

  • SIS - STANDORTINFORMATIONSSYSTEM

Gemeinsame Standortdatenbank der baden-württembergischen IHKs, Standortangebote der Gemeinden – Recherche kostenlos externer Link

  • DACH

dachlogo

Grenzüberschreitende Firmendatenbank für das deutsch-schweizerische Hochrheingebiet mit Volltextsuche für Produkte und Dienstleistungen – Recherche kostenlos
externer Link