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STANDORTPOLITIK

Resolution der Vollversammlung

  • Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung schreibt vor, dass bis 2020 zirka ein Drittel des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Umsetzbar ist dies nur durch

  • eine forcierte Stromerzeugung aus Wind und Sonnenenergie,

  • die Realisierung von Einsparpotenzialen auf der Verbrauchsseite

  • die Entwicklung intelligenter Steuerungssysteme

  • den Ausbau der (Verbund-) Netze sowie

  • die Schaffung der notwendigen Speicherkapazitäten.

Der letztgenannte dieser Punkte muss den folgenden Aspekten Rechnung tragen:

  • Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen aufeinander abgestimmt sein, wenn die Netzstabilität gewährleistet werden soll. Fehlt es daran, sind Spannungsabfälle oder Frequenzschwan­kun­gen im Stromnetz die Folge. Derartige Störungen haben, auch wenn sie nur im Sekunden­be­reich liegen, gravierende Auswirkungen z. B. auf industrielle Fertigungsprozesse, Telekommunikation und Schienenverkehre.

  • Die Energiegewinnung aus Sonnenenergie und Windkraft erhöht das Risiko eines Auseinan­derfallens von Stromerzeugung und Stromverbrauch erheblich: während bei konventioneller Stromerzeugung nur die Schwankungen auf der Nachfrageseite kalkuliert werden mussten, kommen bei regenerativen Energien wetterbedingte, lokale Schwankungen auf der Erzeugerseite hinzu. Abhilfe schafft angesichts dieser doppelten Unsicherheit nur der Aufbau von Ener­gie­speicherkapazitäten mit überregionalem Stromversorgungspotenzial.

  • Pumpspeicherwerke sind derzeit die am besten erprobte Technik zur Speicherung von (erneuerbaren) Energien. Sie besitzen den derzeit höchsten Wirkungsgrad und vermögen mit kürzester Anlaufzeit „überschüssigen“ Strom abzunehmen bzw. Spitzenbedarfe zu decken.

Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee sieht in dem geplanten Pumpspeicherwerk Atdorf vor diesem Hintergrund

  • ein überregional bedeutsames Investitionsvorhaben mit Modellcharakter

  • einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende und

  • eine substanzielle Verbesserung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit.

An dem zur Beschleunigung des Verfahrens eingerichteten „runden Tisch“ konnten die wesentlichen Aspekte erörtert und zahlreiche Bedenken ausgeräumt werden.

Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee fordert, das Planfeststellungsverfahren für das Pumpspeicherwerk Atdorf ungeachtet der am „runden Tisch“ noch offen gebliebenen, untergeordneten Fragen zügig durchzuführen. Bei positivem Abschluss des Verfahrens sollte die Inbetriebnahme bis 2018 das Ziel sein.

Die Vollversammlung bittet die Abgeordneten der Region Hochrhein-Bodensee, sich für das Projekt einzusetzen und das Vorhaben politisch zu unterstützen.

Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee

Waldshut-Tiengen, 6. Dezember 2011

DOKUMENT-NR. 99601

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