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Antrag auf Bestätigung der fachlichen Eignung
(PDF, 28 KB) (Dokument-Nr.: 104553)
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Ab 4. Dezember 2011 tritt die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft. Dadurch wird sich in der nationalen Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung ändern.
Der aktuelle Entwurf der neuen GBZugV sieht die automatische Anerkennung von bestimmten Berufsabschlüssen nicht mehr vor. Der Entwurf enthält jedoch eine "Besitzstandsschutzregelung" für die in der bisherigen GBZugV in Anlage 4 aufgeführten Abschlussprüfungen/Studienabschlüsse, soweit die Ausbildung bis zum 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder vor diesem Datum begonnen wurde. Die IHK geht davon aus, dass es bei diesem Besitzstandschutz bleibt.
Darüber hinaus werden ab sofort Abschlusszeugnisse von Genehmigungsbehörden nicht mehr direkt als Fachkundenachweise, z. B. bei einer Genehmigungserteilung, anerkannt.
Für die Betroffenen empfiehlt die IHK deshalb eine Umschreibung der Abschlusszeugnisse in einen IHK-Fachkundenachweis bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.
Nach Anlage 4 der derzeit noch geltenden GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt bzw. zur Umschreibung möglich:
Bitte senden Sie den "Antrag auf Bestätigung der fachlichen Eignung" (siehe Downloadbereich) an:
Industrie- und Handelskammer
Südlicher Oberrhein
Herrn Jan Martin
Schnewlinstr. 11 - 13
79098 Freiburg i. Br.
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