. .
Illustration

VERKEHRSNETZE

Anerkannte Abschlussprüfungen im Güterkraftverkehr in Fachkundenachweise umschreiben lassen

Ab 4. Dezember 2011 tritt die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft. Dadurch wird sich in der nationalen Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung ändern.

Der aktuelle Entwurf der neuen GBZugV sieht die automatische Anerkennung von bestimmten Berufsabschlüssen nicht mehr vor. Der Entwurf enthält jedoch eine "Besitzstandsschutzregelung" für die in der bisherigen GBZugV in Anlage 4 aufgeführten Abschlussprüfungen/Studienabschlüsse, soweit die Ausbildung bis zum 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder vor diesem Datum begonnen wurde. Die IHK geht davon aus, dass es bei diesem Besitzstandschutz bleibt.

Darüber hinaus werden ab sofort Abschlusszeugnisse von Genehmigungsbehörden nicht mehr direkt als Fachkundenachweise, z. B. bei einer Genehmigungserteilung, anerkannt.

Für die Betroffenen empfiehlt die IHK deshalb eine Umschreibung der Abschlusszeugnisse in einen IHK-Fachkundenachweis bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.

Nach Anlage 4 der derzeit noch geltenden GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt bzw. zur Umschreibung möglich:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr,
  • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

Bitte senden Sie den "Antrag auf Bestätigung der fachlichen Eignung" (siehe Downloadbereich) an:

Industrie- und Handelskammer
Südlicher Oberrhein
Herrn Jan Martin

Schnewlinstr. 11 - 13

79098 Freiburg i. Br.

DOKUMENT-NR. 100846

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: +49 7622 3907-265
  • Fax: +49 7622 3907-252

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK SERVICE

  • FIT

Gemeinsame Firmendatenbank FIT der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern – Recherche kostenlos externer Link

  • SIS - STANDORTINFORMATIONSSYSTEM

Gemeinsame Standortdatenbank der baden-württembergischen IHKs, Standortangebote der Gemeinden – Recherche kostenlos externer Link

  • DACH

dachlogo

Grenzüberschreitende Firmendatenbank für das deutsch-schweizerische Hochrheingebiet mit Volltextsuche für Produkte und Dienstleistungen – Recherche kostenlos
externer Link