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Straßenpersonenverkehr

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Anerkannte Abschlussprüfungen im Personenverkehr in Fachkundenachweise umschreiben lassen

Ab 4. Dezember 2011 tritt die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft. Dadurch wird sich in der nationalen Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung ändern. mehr

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DIHK-Stauatlas 2009 (PDF, 194 KB)

Der Stau-Atlas Deutschland des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigt aktuell die Prioritäten auf, wo zügig ausgebaut werden muss, damit der Verkehr auch künftig noch rollt. Derzeit sind 976 Autobahnkilometer von Staus betroffen. zum Download

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Bundesfinanzhof zum ermäßigten Steuersatz bei Taxifahrten

Urteil vom 31. Mai 2007 (Aktenzeichen V R 18/05) des Bundesfinanzhof. Wird eine Fahrt während der Krankenbehandlung des Fahrgastes unterbrochen und wartet das Taxi nicht auf den Patienten, liegen zwei getrennte Beförderungsleistungen vor. mehr

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Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr (PDF, 32 KB)

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. zum Download

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Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr (PDF, 32 KB)

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens fachlich geeignet sein muss. Stand März 2010 zum Download

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Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs

Genehmigungserfordernis, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsanmeldung und Informationen zu Sachgebieten und Sachgebietsinhalten. mehr

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Freie Farbwahl für Taxen

Das Innenministerium hat entschieden, für die in Baden-Württemberg ansässigen Taxiunternehmer die Farbwahl für ihre Taxen freizugeben. Die Farbe "hell-elfenbein" ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. mehr

DOKUMENT-NR. 883

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