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VERKEHRSNETZE

Anerkannte Abschlussprüfungen im Personenverkehr in Fachkundenachweise umschreiben lassen

Ab 4. Dezember 2011 tritt die Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufszugangsverordnung) in Kraft. Dadurch wird sich in der nationalen Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung ändern.

Der aktuelle Entwurf der neuen PBZugV sieht die automatische Anerkennung von bestimmten Berufsabschlüssen nicht mehr vor. Der Entwurf enthält auch keine "Besitzstandsschutzregelung" für die in der bisherigen PBZugV in Anlage 6 aufgeführten Abschlussprüfungen/Studienabschlüsse. Deshalb ist ab dem In-Kraft-Treten der neuen PbZugV im ersten Quartal 2012 zu erwarten, dass die bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen nicht mehr als Fachkundenachweise anerkannt werden.

Darüber hinaus werden ab sofort Abschlusszeugnisse von den Genehmigungsbehörden nicht mehr direkt als Fachkundenachweise, z. B. bei einer Genehmigungserteilung, anerkannt.

Für die Betroffenen empfiehlt die IHK deshalb dringend eine Umschreibung der Abschlusszeugnisse in einen IHK-Fachkundenachweis bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.

In Anlage 6 der derzeit geltenden PBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt bzw. zur Umschreibung möglich:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr,
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Diplom-Betriebswirt/-in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Diplom-Verkehrswissenschaftler/-in an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.

DOKUMENT-NR. 100863

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