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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Die IHK ist Einheitlicher Ansprechpartner

Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie soll zukünftig die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb Europas deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden die sog. "Einheitlichen Ansprechpartner".

Neben den dienstleistungsrelevanten Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe) können auch Landkreise und Stadtkreise Baden-Württembergs diese Aufgabe verbindlich als Einheitlicher Ansprechpartner ausüben.

In der Region Hochrhein-Bodensee übernehmen IHK, die Handwerkskammern Konstanz und Freiburg sowie die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners. Für Existenzgründer und Unternehmen in der IHK-Region stehen daher zusammen 6 Institutionen bereit. Entsprechend sollen in enger Kooperation die neu gestellten Aufgaben reibungslos bearbeitet werden.

DOKUMENT-NR. 14283

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