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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Runder Tisch

Mit dem KfW-Instrument Runder Tisch werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland gefördert, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Nicht gefördert werden Unternehmen

  • die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder
  • die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.

Wie wird gefördert?

Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check"). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge. Am Runden Tisch mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.

Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke à 8 Stunden.

Wer trägt die Kosten der Beratung?

Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich

  • die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und
  • die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.

Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag à 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen.

Qualifizierte und von der KfW anerkannte Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet.

Seit 15. April 2010 werden nur online gestellte Anträge von der KfW akzeptiert. Bitte verwenden Sie das Antragsformular, dass Sie in der zweiten Spalte von links finden.

DOKUMENT-NR. 13014

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